1934 musste und konnte die „Harmonie“ eine Auflösung vermeiden, indem sie einen Teil der Satzung den neuen Vorschriften über Vereine im „Dritten Reich“ anpasste. Es wurde zwar das „Führerprinzip“ eingeführt, die Vorstandschaft blieb aber personengleich. Viele Berichte über das Vereinsleben in den die folgenden Jahren, insbesondere auch über die Kriegszeit, liegen uns nicht vor. Die freundschaftliche Verbundenheit der Mitglieder der Gesellschaft hat aber diese dunkle Zeit überstanden. Denn schon 1950 beschlossen die Mitglieder den Verein unter dem bisherigen Vorsitzenden fortzuführten.
Neuanmeldung beim Amtsgericht Bayreuth 1950:
Die „Harmonie“ nahm bald ihre Vereinstätigkeit wieder auf. Die Mitglieder trafen sich wieder in der gewohnten Weise. Man kam mehrmals im Monat im Hotel „Reichsadler“ zusammen, veranstaltete Fahrten und feierte Weinfeste. In einer Mitgliederversammlung am 30.03.1950 wurde „der Weiterbestand der Gesellschaft Harmonie“ ausdrücklich und einstimmig beschlossen.
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